Die wichtigsten und häufigsten Fragen zur Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Wiener Sommerschulen haben wir hier zusammengestellt.
Kontakt & FAQ
Ich habe mein Kind für die Sommerschule angemeldet, aber weiß leider nicht, wo es zugeteilt wurde. An wen kann ich mich wenden?
Falls Sie sich über Ihre Stammschule angemeldet haben, können Sie hier Informationen über Ihre Zuteilung einholen:
Bildungsdirektion Wien
| E-Mail: sommerschule@bildung-wien.gv.at
Wo bekomme ich detaillierte Informationen über die geplanten Programmpunkte für die Nachmittagsbetreuung?
Das Wochenprogramm wird im Eingangsbereich des Schulstandortes, an dem die Nachmittagsbetreuung stattfindet, ausgehängt. Dort finden Sie eine Übersicht über die geplanten Aktivitäten der jeweiligen Gruppen.
Wie läuft die Nachmittagsbetreuung genau ab?
Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen beginnt das geplante Betreuungs- und Ausflugsprogramm. Zwischen 14:30 und 15:30 Uhr wird den Kindern eine zusätzliche Obstjause angeboten. Falls Sie eine früheren Abholung Ihres Kindes wünschen, bitten wir Sie, sich vorab beim Betreuungsteam vor Ort über die tagesaktuellen oder wöchentlichen Ausflugsplanungen zu informieren. Die reguläre Abholung Ihres Kindes ist ab 16:00 Uhr am Standort der Nachmittagsbetreuung möglich.
Was passiert, wenn mein Kind kurzfristig nicht an der Sommerschule teilnehmen kann?
Kontaktieren Sie bitte in jedem Fall die Sommerschulleitung und die betreuende Organisation der Nachmittagsbetreuung. Sofern Ihr Kind zwei Tage unentschuldigt ausfällt, wird Ihr Kind von der Sommerschule abgemeldet. Eine Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.
Was muss ich tun, wenn mein Kind einmal nicht zur Nachmittagsbetreuung kommen kann?
Wir bitten Sie, die betreuende Organisation bis spätestens 11:00 Uhr des Betreuungstages über die Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. im Falle einer Erkrankung) zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es uns aus Gründen des Kindeswohls und zum Schutz der anderen Kinder nicht möglich ist, erkrankte Kinder in der Nachmittagsbetreuung zu betreuen.
Darf mein Kind elektronische Gegenstände (wie Handys, Smartwatches, Spielkonsolen) oder andere Wertgegenstände mitnehmen?
Wir bitten Sie, Wertgegenstände nach Möglichkeit zu Hause zu belassen, da die betreuende Organisation keine Haftung für deren Verlust oder Beschädigung übernehmen kann. Handys, Spielkonsolen und Smartwatches dürfen während der Betreuung nicht genutzt werden. Falls Sie Ihr Kind dringend kontaktieren müssen, wenden Sie sich bitte direkt an die Standortleitung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mein Kind muss Medikamente nehmen, was gibt es dabei zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass am Standort der Nachmittagsbetreuung grundsätzlich keine Medikamente durch das Betreuungspersonal verabreicht werden können. Sofern Ihr Kind auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, wird vorausgesetzt, dass es diese selbstständig einnehmen kann.
Wie funktioniert die An- und Abmeldung am Standort?
Ihr Kind wird täglich direkt vom Standort der Sommerschule durch das Betreuungsteam der Nachmittagsbetreuung abgeholt und zum Betreuungsstandort der Nachmittagsbetreuung begleitet. Die Abholung Ihres Kindes ist ab 16:00 Uhr am Standort der Nachmittagsbetreuung möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Betreuungsperson im Eingangsbereich.
Wann und wo kann ich mein Kind abholen?
Die Abholung Ihres Kindes ist ausschließlich am Standort der Nachmittagsbetreuung möglich. Das Betreuungsprogramm findet hier täglich zwischen 12:00 und 16:00 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Kind während dieser Zeit auf einem Ausflug befinden kann und daher nicht zwingend zur Abholung am Standort anwesend ist. Sollten Sie Ihr Kind ausnahmsweise vorzeitig abholen müssen, bitten wir Sie, sich vorab beim Betreuungsteam vor Ort über die tagesaktuellen oder wöchentlichen Ausflugsplanungen zu informieren.
Wer darf mein Kind abholen?
Bitte beachten Sie, dass die Übergabe Ihres Kindes ausschließlich an von Ihnen schriftlich benannte, abholberechtigte Personen erfolgen darf. Zur Überprüfung der Identität kann von den Mitarbeiter:innen vor Ort auch einen Ausweis verlangt werden.
Was passiert, wenn ich mein Kind nicht abholen kann oder mich verspäte?
Sollten Sie es nicht vor 18:00 zum Nachmittagsbetreuungsstandort schaffen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Standortleitung auf und organisieren Sie eine alternative abholberechtigte Person, die Ihr Kind rechtzeitig abholen kann.
Mein Kind darf allein nach Hause gehen. Wem muss ich Bescheid geben?
Damit Ihr Kind den Betreuungsstandort selbstständig verlassen kann, bedarf es vorab einer schriftlichen Mitteilung durch seine Obsorgeberechtigten. Diese Mitteilung muss eine genaue Zeitangabe für die gewünschte Entlassung enthalten. Ohne diese schriftliche Einverständniserklärung und die Angabe der Entlassungszeit kann das Kind nicht ohne Begleitung entlassen werden.
Braucht mein Kind Bargeld?
Nein, die Ausflüge und die Verpflegung sind im Betreuungsbetrag inbegriffen.
Welche Art von Verpflegung erhält mein Kind im Rahmen der Nachmittagsbetreuung?
Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung erhält Ihr Kind täglich ein warmes Mittagessen. Ergänzend dazu wird nachmittags eine Jause angeboten. Wir bitten Sie dringend, uns vor dem ersten Betreuungstag über etwaige Unverträglichkeiten und Allergien Ihres Kindes zu informieren. Bei Ausflügen wird den Kindern ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich steht den Kindern jederzeit frisches Trinkwasser zur Verfügung.
Mein Kind hat Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten. Wem soll ich Bescheid geben?
Sofern Ihr Kind spezielle Ernährungsbedürfnisse aufgrund von Lebensmittelunverträglichkeiten (z.B. Laktose, Gluten) oder Allergien hat, sind diese bereits bei der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung detailliert anzugeben. Möchten Sie nachträglich relevante Informationen zu Unverträglichkeiten oder Allergien Ihres Kindes mitteilen, bitten wir Sie um umgehende Kontaktaufnahme mit der betreuenden Organisation bis spätestens 17. August 2026 um die Verpflegung Ihres Kindes entsprechend gewährleisten zu können.
Gibt es auch Ausflüge ins Schwimmbad?
Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung werden verschiedene Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung angeboten, die bei entsprechender Wetterlage auch den Besuch von Schwimmbädern umfassen können. Bei diesen Aktivitäten werden die individuellen Schwimmkenntnisse der Kinder berücksichtigt, wobei wir grundsätzlich von Nichtschwimmern ausgehen. Wir bitten Sie, Ihrem Kind an Betreuungstagen, an denen Schwimmbadbesuche geplant sind oder möglich erscheinen, Badebekleidung und ein Handtuch mitzugeben.
Sollten Ihre Fragen durch die vorliegenden Informationen nicht vollständig beantwortet sein, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Kontaktaufnahme zur Verfügung. Für die administrative Abwicklung der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung der Wiener Sommerschulen ist die folgende Organisation verantwortlich:
Hi Jump Wien | Jugendverein für Sport und Kreativität